Rechtsprechung
   VG München, 16.10.2012 - M 5 K 11.4492   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31141
VG München, 16.10.2012 - M 5 K 11.4492 (https://dejure.org/2012,31141)
VG München, Entscheidung vom 16.10.2012 - M 5 K 11.4492 (https://dejure.org/2012,31141)
VG München, Entscheidung vom 16. Oktober 2012 - M 5 K 11.4492 (https://dejure.org/2012,31141)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,31141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rücknahme der Ernennung bei arglistiger Täuschung; Rechtsfolge im Einzelfall unverhältnismäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unverhältnismäßigkeit einer Rücknahme der Ernennung zum Polizeiwachtmeister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Rücknahme der Ernennung unverhältnismäßig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Täuschung des Beamten über seinen Bildungsabschluss

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Berlin, 27.02.2004 - 5 A 224.03
    Auszug aus VG München, 16.10.2012 - M 5 K 11.4492
    Weitere Ernennungen innerhalb dieses Beamtenverhältnisses, etwa dessen Umwandlung in ein Beamtenverhältnis auf Probe bzw. in ein solches auf Lebenszeit werden gegenstandslos (VG Berlin vom 27.2.2004, 5 A 224.03, Juris).

    Auch im Rahmen der Entscheidung des VG Berlin vom 27. Februar 2004 (5 A 224.03, juris) zur Rücknahme der Ernennung wegen Falschbeantwortung von Fragen zu einer Tätigkeit für das frühere MfS wurden bei Anwendung der dem § 12 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG inhaltlich gleichlautenden Vorschrift des § 12 Bundesbeamtengesetzes (BBG) in der bis 11. Februar 2009 geltenden Fassung (BGBl I S. 1510) Verhältnismäßigkeitserwägungen nur insoweit angestellt, als sich die Falschbeantwortung auf Fragen bezogen hätte, die nicht gestellt werden durften oder die für die Ernennung erkennbar in jeglicher Hinsicht ohne Bedeutung sind.

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus VG München, 16.10.2012 - M 5 K 11.4492
    b) Aber auch wenn im Rahmen der hier zur Anwendung kommenden Rechtsvorschrift des § 12 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG deren Tatbestandsmerkmale zumindest ausdrücklich keinen Raum für Verhältnismäßigkeitserwägungen geben, darf nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Ausprägung des allgemeinen Rechtsstaatsprinzips, dessen Geltung nicht auf bestimmte Rechtsgebiete beschränkt ist (BVerfGE 76, 256/359), die Schwere eines Eingriffs im Rahmen einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe stehen (vgl. BVerfG vom 13.6.2007, BVerfGE 118, 168/195; vgl. zum Ganzen auch: Jarass/Pieroth, GG, 11. Aufl. 2011, RdNrn. 80 ff. zu Art. 20).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG München, 16.10.2012 - M 5 K 11.4492
    b) Aber auch wenn im Rahmen der hier zur Anwendung kommenden Rechtsvorschrift des § 12 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG deren Tatbestandsmerkmale zumindest ausdrücklich keinen Raum für Verhältnismäßigkeitserwägungen geben, darf nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Ausprägung des allgemeinen Rechtsstaatsprinzips, dessen Geltung nicht auf bestimmte Rechtsgebiete beschränkt ist (BVerfGE 76, 256/359), die Schwere eines Eingriffs im Rahmen einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe stehen (vgl. BVerfG vom 13.6.2007, BVerfGE 118, 168/195; vgl. zum Ganzen auch: Jarass/Pieroth, GG, 11. Aufl. 2011, RdNrn. 80 ff. zu Art. 20).
  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen

    Auszug aus VG München, 16.10.2012 - M 5 K 11.4492
    Die hier maßgebliche Vorschrift des § 12 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG unterscheidet sich aber auch von der Gesetzesvorschrift, die der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1999 (BVerwGE 109, 59) zur Rücknahme der Ernennung wegen Tätigkeit für das frühere MfS zu Grunde liegt, wonach auch zu prüfen war, ob - nach Feststellung des Tatbestandes, dass die Ernennung durch arglistige Täuschung herbeigeführt wurde - ein Festhalten am Beamtenverhältnis wegen der Tätigkeit für das frühere MfS "unzumutbar" erscheint, was eine wertende Betrachtung voraussetzt, die wiederum unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vorzunehmen ist.
  • BVerwG, 14.11.1969 - VI C 10.66

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten wegen arglistiger Täuschung über die

    Auszug aus VG München, 16.10.2012 - M 5 K 11.4492
    Eine arglistige Täuschung in diesem Sinne liegt dann vor, wenn der Täuschende erkennt und in Kauf nimmt, dass die Ernennungsbehörde aufgrund seines Verhaltens für sie wesentliche Umstände als gegeben ansieht, die in Wahrheit nicht vorliegen, oder umgekehrt der Ernennung hinderliche Umstände als nicht gegeben ansieht, obgleich solche in Wahrheit vorliegen (vgl. zu Art. 15 Abs. 1 Nr. 1 BayBG a.F.: BVerwG Urteil vom 14.11.1969, ZBR 1970, 87).
  • VG München, 01.12.1998 - M 5 K 96.3887
    Auszug aus VG München, 16.10.2012 - M 5 K 11.4492
    Nach der Konzeption der Gesetzesvorschrift sind die genannten Schutzgüter bei einer durch Täuschung erwirkten Einstellung in der Folgezeit durchgehend beeinträchtigt, so dass ein zwischenzeitlicher Zeitablauf weder zur Verjährung noch zur Verwirkung der Rücknahme der Ernennung führt (VG München vom 1.12.1998, M 5 K 96.3887).
  • VGH Bayern, 14.04.2005 - 15 ZB 04.3147
    Auszug aus VG München, 16.10.2012 - M 5 K 11.4492
    Sinn und Zweck der in § 12 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG in Form einer gebundenen Entscheidung vorgesehenen strikten Rechtsfolge der Rücknahme der Ernennung ist die beabsichtigte "Reinhaltung" des Berufsbeamtentums von Personen, die den Zugang mit unlauteren Mitteln erwirkt haben, und die Wiederherstellung der Entschließungsfreiheit des Dienstherrn (Summer in: Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Rdnr. 2 zu § 12 BeamtStG, vgl. auch BayVGH vom 14.4.2005, 15 ZB 04.3147).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2020 - 6 B 1575/19

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte Ernennung Rücknahme arglistige Täuschung

    vgl. VG München, Urteil vom 16. Oktober 2012 - M 5 K 11.4492 -, juris Rn. 25, und VG Düsseldorf, Urteil vom 5. Januar 2015 - 2 K 6231/13 -, juris Rn.42, jeweils m. w. N.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - 12 N 47.16

    Rücknahme der Bestellung zum Vermessungsingenieur wegen Stasi-Vergangenheit

    Ob eine Rücknahme der Bestellung zum öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (in erster Linie) unter Berufung auf eine arglistige Täuschung über die Bestellungsvoraussetzungen vor diesem Hintergrund auch nach mehr als zwanzigjähriger unbeanstandeter Tätigkeit noch möglich wäre, wenn eine Rücknahme für solche Fälle gesetzlich zwingend vorgesehen ist (vgl. die eingangs genannten Landesgesetze), kann dahinstehen (für das Beamtenrecht unter Berufung auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verneinend etwa VG München, Urteil vom 16. Oktober 2012 - M 5 K 11.4492 - juris Rn. 31 ff. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht